Abgabe Umsatzzahlen/Mieteinnahmen Tourismusbeitrag ab 2027
Die beitragspflichtige Tätigkeit ist innerhalb eines Monats
nach Aufnahme anzuzeigen.
Jede(r) Beitragspflichtige hat die zur Berechnung des Beitrages
erforderlichen Angaben bis zum 31.03. des auf das Veranlagungsjahr
folgende Jahr der Gemeinde Dornum mitzuteilen.
Auf Anforderung sind der Gemeinde geeignete Nachweise vorzulegen.
§ 6 Absatz 1 Tourismusbeitragssatzung
Hier: Satzung
Was denken Sie? Schreiben Sie einen Kommentar!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
geben Sie uns gerne ein Feedback zu dem in der Meldung behandelten Thema. Kommentare werden nach Sichtung durch ein Mitglied der Verwaltung freigegeben. Wenn Sie anonym bleiben möchten geben Sie einen Fantasienamen im Feld Name ein. Bitte beachten Sie unsere Netiquette. Falls Sie eine offizielle Antwort benötigen, oder Fragen zu einem konkreten persönlichen Anliegen haben, kontaktieren Sie bitte direkt die jeweilige Fachabteilung.
Kommentar schreiben
Formular ausfüllen und mitdiskutieren
Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.









