Osterfeuer
Allgemeine Informationen
Osterfeuer: Brauchtum
Am Samstag, 24.10.2020 dürfen die im Frühjahr ausgefallenen Osterfeuer abgebrannt werden.
Abgebrannt werden dürfen die Feuer in der Zeit von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Weiterhin müssen die Feuer unter den dann geltenden Corona-Bedingungen in der entsprechenden Verordnung des Landes Niedersachsen stattfinden.
Nach derzeit gültigen Vorschriften dürfen Zusammenkünfte von Menschen im öffentlichen Raum nicht mehr als 10 Personen betragen.
Zum Abbrennen des Feuers ist, wie in jedem Jahr, eine Anmeldung erforderlich.
Das Anmeldeformular und das Merkblatt zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern finden Sie unter den zum Download bereitgestellten Dokumenten.
Zusätzlich sind die Formulare im Bürgerbüro des Rathauses Dornum erhältlich.
Die Anmeldung hat bis zum 19.10.2020 zu erfolgen.
Ansprechpartner
Amt I - Haupt-/Ordnungsamt
Herr Uwe Lottmann
Raum 16 (04933) 9189-19
(04933) 9189-89