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Gleichstellungsbeauftragte

Allgemeine Informationen

 

Nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) sind die Gleichstellungsbeauftragten an allen organisatorischen, personellen und sozialen Maßnahmen zu beteiligen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit berühren können.

Die Gleichstellungsbeauftragten wirken bei der Durchführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes mit und überwachen die Einhaltung der Vorschriften, z.B.:

  • Grundsätzliche Ausschreibung von Stellen, in denen ein Geschlecht unterrepräsentiert ist (§ 11)

  • Möglichkeit zur erneuten Stellenausschreibung, wenn keine Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts vorliegen (§ 11, 2)

  • Erstellung von Gleichstellungsplänen (§ 15)

  • Paritätische Besetzung aller Gremien (§ 8)

  • Vorrangige Berücksichtigung des unterrepräsentierten Geschlechts bei Einstellung, Beförderung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, sofern keine schwerwiegenden persönlichen Gründe bei der Person des anderen Geschlechts vorliegen (§ 13, 5)

Beschäftigte können sich bei Gleichstellungsangelegenheiten und in Angelegenheiten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie an die Gleichstellungsbeauftragten wenden.

Die Gleichstellungsbeauftragten werden bei Konfliktlösungen beteiligt, z.B. im Falle von

  • Teilzeitbeschäftigung

  • Versetzung / Abordnung

  • Frühpensionierung

  • Diskriminierung / sexueller Belästigung

 Die Gleichstellungsbeauftragten arbeiten mit unterschiedlichen Gruppierungen zusammen:

  • Gleichstellungsbeauftragten in den Schulen / Gleichstellungsbeauftragten in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung / Gleichstellungsbeauftragten des Kultusministeriums / kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

  • Personalvertretungen / Schwerbehindertenvertretungen

  • Schulleitungen

  • Dezernentinnen und Dezernenten der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung

  • Regionale Lehrerfortbildung

  • Arbeitskreisen in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung (Sucht / Sicherheit und Gesundheit ...)

  • Interessenverbänden

Die Gleichstellungsbeauftragten können Maßnahmen vorschlagen, die die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Außerdem können sie sich zu fachlichen Fragen äußern, die sich mit Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie beschäftigen.

Verweise

Ansprechpartner

Merkblätter

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Kontakt

Gemeinde Dornum

Schatthauser Straße 9

26553 Dornum

Tel: 04933/9189-0

Fax: 04933/9189-89

Öffnungszeiten

Montags bis Freitags

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags

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