Informationen zur Anwendung der Regelungen des „Bau-Turbos“ in der Gemeinde Dornum
Der Gesetzgeber hat mit Anpassung des Baugesetzbuches in 2025 neue Regelungen zur Zulässigkeit von Wohnbauvorhaben geschaffen. Diese Regelungen werden allgemein als „Bau-Turbo“ bezeichnet. Die Regelungen des Bau-Turbos sind deutlich weitergehend als die bisherigen Regelungen zur Zulässigkeit. Es wird den Kommunen auf allen Ebenen daher ausdrücklich empfohlen, gleichbehandelnde Entscheidungskriterien und politisch legitimierte Grundsatzbeschlüsse zu erarbeiten, um eine rechtssichere, transparente und nachvollziehbare Anwendung der neuen Vorschriften sicherzustellen. Diese Empfehlungen haben sich auch in den sogenannten Umsetzungslaboren, in denen sich Kommunen zur Einführung der neuen gesetzlichen Regelungen austauschen, als gängige kommunale Praxis etabliert.
Angesichts dessen erscheint es sachgerecht, die neuen Instrumente des sog. „Bau-Turbo“ nicht ungesteuert im Einzelfall, sondern auf Grundlage klarer, politisch beschlossener Leitlinien anzuwenden. Die Erarbeitung solcher Leitlinien ermöglicht es,
die kommunale Steuerungsfähigkeit zu erhalten,
Rechtssicherheit für Verwaltung, Politik und Vorhabenträger zu schaffen,
eine einheitliche transparente Entscheidungspraxis zu gewährleisten und
unbeabsichtigte Fehlentwicklungen durch die gesetzlich vorgesehene Zustimmungsfiktion zu vermeiden.
Der Rat der Gemeinde Dornum hat daher die Verwaltung im Frühjahr 2026 mit der Erarbeitung von Leitlinien beauftragt. Die entwickelten Steuerungskriterien und Leitlinien wurden dem Rat am 18.06.2026 vorgelegt und er hat diese für die zukünftige Anwendung beschlossen.
Die damit verbindlichen Steuerungskriterien und Leitlinien stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Es wird dringend empfohlen sich mit den enthaltenen allgemeinen und speziellen Anwendungskriterien (vgl. Kapitel 5) im Vorfeld einer Antragseinreichung zu befassen und Kontakt mit dem Bauamt der Gemeinde aufzunehmen.