Die Gemeinde Dornum hat das System der
Abgabenveranlagungen mit dem Veranlagungsjahr
2025 für die Grundsteuern A und B, die
Hundesteuer und die Jahresgästebeiträge auf
sog. „Dauerbescheide“ umgestellt.
Dies bedeutet, dass die Abgabepflichtigen nur
einmal einen Festsetzungsbescheid erhalten,
der dann nicht nur für ein Veranlagungsjahr,
sondern auch für die Folgejahre gilt.
Dementsprechend wurden für das Veranlagungsjahr 2026 auch
keine neuen Festsetzungsbescheide verschickt, sofern sich die
bemessungsrelevanten Grundlagen für die jeweilige Abgabe im
Vergleich zum Festsetzungsbescheid nicht geändert haben.
Diese Form der Steuerfestsetzung ohne jährliche wiederkehrenden
Bescheid dient der Verwaltungsvereinfachung und somit der
Kostenminimierung zum Nutzen und Wohle der Einwohnerinnen
und Einwohner der Gemeinde Dornum.