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Zweitwohnungssteuer

Allgemeine Informationen

Die Zweitwohnungsteuer ist als örtliche Aufwandsteuer eine
reine Kommunalsteuer. Sie wird von der Gemeinde erhoben.


Seit 1982 erhebt die Gemeinde Dornum eine 

Zweitwohnungssteuer.


Hier:

Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG)


Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im 
Gemeindegebiet.

Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, über die jemand neben
seiner Hauptwohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung

verfügen kann. Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer 

Zweitwohnung nicht dadurch, dass sie vorübergehend anders

oder nicht genutzt wird.

Steuerpflichtig ist, wer im Gemeindegebiet eine Zweitwohnung

für den persönlichen Bedarf innehat. Sind mehrere Personen

gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, 

so sind sie Gesamtschuldner der Zweitwohnungssteuer.

Die Zweitwohnungssteuer bemisst sich nach dem Wohnwert.


Der Wohnwert ist das Produkt aus dem Lagewertfaktor (LWF), der Quadratmeterzahl 

der Wohnfläche (WF), dem Baujahresfaktor (BJF), dem Gebäudeartfaktor (GAF) 

und dem Nutzungsfaktor (NF) gemäß Absätze 3 bis 8 multipliziert mit hundert. 

Der Wohnwert ergibt sich damit aus folgender Formel: 
 

Wohnwert = (LWF x WF x BJF x GAF x NF) x 100.

 

Zur Ermittlung des Lagewertfaktors (LWF) wird der jeweils maßgebliche Bodenrichtwert (BRW) ins

Verhältnis zum höchsten Bodenrichtwert im Erhebungsgebiet (hBRW-hier 190 €) gesetzt und das
hieraus resultierende Ergebnis mit eins addiert. 
Der Lagewertfaktor ergibt sich damit aus folgender Formel: 

LWF

=

BRW

+

1

hBRW

 


 

 

 

 

Der nach dieser Formel ermittelte Wert für den Lagewertfaktor wird auf die zweite Nachkommastelle abgerundet. 

Beispielrechnungen:

Wohnwert =LWF x WF x BJF x GAF x NF x 100.

Beispiel 1:

Lagewertfaktor hier Bodenrichtwert 130 € : höchster Bodenrichtwert 190 € + 1 = 1,68

Berechnung Zweitwohnungssteuer:

1,68 (Lagewertfaktor) x 52m² (Wohnfläche) x 1,970 (Baujahresfaktor; 1Tausendstel) x 1 (Gebäudefaktor-Einfamilienhaus) x 100 (Nutzungsfaktor) x 100 = 17.209,92 € (Wohnwert)

17.209,92 € Wohnwert) x 4 Prozent (Hebesatz) = 688,40 € Zweitwohnungssteuer

Beispiel 2:

Lagewertfaktor hier Bodenrichtwert 75 € : höchster Bodenrichtwert 190 € + 1 = 1,39

Berechnung Zweitwohnungssteuer:

1,39 (Lagewertfaktor) x 85m² (Wohnfläche) x 2,010 (Baujahresfaktor; 1Tausendstel) x 0,6 (Gebäudefaktor-Einfamilienhaus-Wohnungseigentum) x 25 (Nutzungsfaktor) x 100 = 3.562,22 € (Wohnwert)

3.562,22 € Wohnwert) x 4 Prozent (Hebesatz) = 142,48 € Zweitwohnungssteuer

 

(Die aktuellen Bodenrichtwerte (auch die bis zum Jahr 1999 zurückliegenden) können Sie kostenfrei unter

https://immobilienmarkt.niedersachsen.de/bodenrichtwerte?lat=53.6476&lng=7.42855&zoom=15.01&teilmarkt=Bauland&stichtag=2025-01-01

einsehen. Hierfür geben Sie die gewünschte Adresse in das Suchfeld ein).

 

Der Hebesatz beträgt 4 Prozent.
 

Zweitwohnungssteuersatzung 


 

 

 

Hinweis:
Die eventuelle erforderliche Wohnsitzanmeldung beim
Einwohnermeldeamt der Gemeinde Dornum bleibt hiervon
unberührt.


Ansprechpartner ist hier die Meldebehörde der Gemeinde Dornum (04933/9189-17)!

 

Ansprechpartner


Fachbereich II - Finanzwesen



Herr Harald Coordes
Raum 14, 1. OG, Altbau
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum
Telefon (04933) 9189-33
Telefax (04933) 9189-89

Frau Bianca Arends
Raum 14, 1. OG, Altbau
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum
Telefon (04933) 9189-36
Telefax (04933) 9189-89

Formulare

i
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Kontakt

Gemeinde Dornum

Schatthauser Straße 9

26553 Dornum

Tel: 04933/9189-0

Fax: 04933/9189-89

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Die Partnergemeinde Dornums ist Triebel aus dem Vogtland. Sie wurde am 08.06.1991 per Urkunde geschlossen. Der Ort hat rund 1.200 Einwohner.

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