Zweitwohnungssteuer
Allgemeine Informationen
Die Zweitwohnungsteuer ist als örtliche Aufwandsteuer eine
reine Kommunalsteuer. Sie wird von der Gemeinde erhoben.
Seit 1982 erhebt die Gemeinde Dornum eine
Zweitwohnungssteuer.
Hier:
Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG)
Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im
Gemeindegebiet.
Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, über die jemand neben
seiner Hauptwohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung
verfügen kann. Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer
Zweitwohnung nicht dadurch, dass sie vorübergehend anders
oder nicht genutzt wird.
Steuerpflichtig ist, wer im Gemeindegebiet eine Zweitwohnung
für den persönlichen Bedarf innehat. Sind mehrere Personen
gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung,
so sind sie Gesamtschuldner der Zweitwohnungssteuer.
Die Zweitwohnungssteuer bemisst sich nach dem Wohnwert.
Der Wohnwert ist das Produkt aus dem Lagewertfaktor (LWF), der Quadratmeterzahl
der Wohnfläche (WF), dem Baujahresfaktor (BJF), dem Gebäudeartfaktor (GAF)
und dem Nutzungsfaktor (NF) gemäß Absätze 3 bis 8 multipliziert mit hundert.
Der Wohnwert ergibt sich damit aus folgender Formel:
Wohnwert = (LWF x WF x BJF x GAF x NF) x 100.
Zur Ermittlung des Lagewertfaktors (LWF) wird der jeweils maßgebliche Bodenrichtwert (BRW) ins
Verhältnis zum höchsten Bodenrichtwert im Erhebungsgebiet (hBRW-hier 190 €) gesetzt und das
hieraus resultierende Ergebnis mit eins addiert.
Der Lagewertfaktor ergibt sich damit aus folgender Formel:
LWF | = | BRW | + | 1 |
hBRW |
Der nach dieser Formel ermittelte Wert für den Lagewertfaktor wird auf die zweite Nachkommastelle abgerundet.
Beispielrechnungen:
Wohnwert =LWF x WF x BJF x GAF x NF x 100.
Beispiel 1:
Lagewertfaktor hier Bodenrichtwert 130 € : höchster Bodenrichtwert 190 € + 1 = 1,68
Berechnung Zweitwohnungssteuer:
1,68 (Lagewertfaktor) x 52m² (Wohnfläche) x 1,970 (Baujahresfaktor; 1Tausendstel) x 1 (Gebäudefaktor-Einfamilienhaus) x 100 (Nutzungsfaktor) x 100 = 17.209,92 € (Wohnwert)
17.209,92 € Wohnwert) x 4 Prozent (Hebesatz) = 688,40 € Zweitwohnungssteuer
Beispiel 2:
Lagewertfaktor hier Bodenrichtwert 75 € : höchster Bodenrichtwert 190 € + 1 = 1,39
Berechnung Zweitwohnungssteuer:
1,39 (Lagewertfaktor) x 85m² (Wohnfläche) x 2,010 (Baujahresfaktor; 1Tausendstel) x 0,6 (Gebäudefaktor-Einfamilienhaus-Wohnungseigentum) x 25 (Nutzungsfaktor) x 100 = 3.562,22 € (Wohnwert)
3.562,22 € Wohnwert) x 4 Prozent (Hebesatz) = 142,48 € Zweitwohnungssteuer
(Die aktuellen Bodenrichtwerte (auch die bis zum Jahr 1999 zurückliegenden) können Sie kostenfrei unter
einsehen. Hierfür geben Sie die gewünschte Adresse in das Suchfeld ein).
Der Hebesatz beträgt 4 Prozent.
Hinweis:
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Ansprechpartner
Fachbereich II - Finanzwesen
Herr Harald Coordes
Raum 14, 1. OG, Altbau
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum
(04933) 9189-33
(04933) 9189-89
Frau Bianca Arends
Raum 14, 1. OG, Altbau
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum
(04933) 9189-36
(04933) 9189-89
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