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Osterfeuer

Allgemeine Informationen

Brauchtumsfeuer/Osterfeuer 

Das Feuer darf ab 16.00 und abgebrannt werden. Das Osterfeuer muss bis Mitternacht erloschen sein. Ein mehrere Tage dahin schwelendes Feuer ist mit dem Brauchtum nicht vereinbar.

 

Das Ordnungsamt weist daraufhin, dass ein Brauchtumsfeuer anzumelden ist.

 

Eine Anmeldung ist erforderlich. Es darf nur Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden, nicht jedoch Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen, Altöl oder sonstige Abfälle.

 

Ansprechpartner


Fachbereich I - Haupt-/Ordnungsamt



Frau Sabrina de Vries
Raum 08, EG, Neubau
Telefon (04933) 9189-19
Telefax (04933) 9189-89

Kontakt

Gemeinde Dornum

Schatthauser Straße 9

26553 Dornum

Tel: 04933/9189-0

Fax: 04933/9189-89

Öffnungszeiten

Montags bis Freitags

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags

14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

06.​08.​2026 - Uhr bis Uhr

 

06.​08.​2026 - Uhr bis Uhr

 
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Partnergemeinde

Die Partnergemeinde Dornums ist Triebel aus dem Vogtland. Sie wurde am 08.06.1991 per Urkunde geschlossen. Der Ort hat rund 1.200 Einwohner.

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