Osterfeuer

Allgemeine Informationen

Brauchtumsfeuer/Osterfeuer 

Das Feuer darf ab 16.00 und abgebrannt werden. Das Osterfeuer muss bis Mitternacht erloschen sein. Ein mehrere Tage dahin schwelendes Feuer ist mit dem Brauchtum nicht vereinbar.

 

Das Ordnungsamt weist daraufhin, dass ein Brauchtumsfeuer anzumelden ist.

 

Eine Anmeldung ist erforderlich. Es darf nur Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden, nicht jedoch Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen, Altöl oder sonstige Abfälle.

 

Ansprechpartner


Fachbereich I - Haupt-/Ordnungsamt



Frau Sabrina de Vries
Raum 08, EG, Neubau
Telefon (04933) 9189-19
Telefax (04933) 9189-89