Gewerbeangelegenheit
Allgemeine Informationen
Der Beginn eines Gewerbes muss der zuständigen Behörde mit Beginn angemeldet werden. Ein Gewerbe ist jede selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit, die nicht sozialwidrig ist, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübt wird.
Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:
- sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen
- Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
- freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
- die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt)
Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:
- Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
- Personengesellschaften (jeder für eine Personengesellschaft Vertretungsberechtigter Gesellschafter bzw. jede Vertretungsberechtigte Gesellschafterin ist dabei anzeigepflichtig)
- bei juristischen Personen die juristische Person selber (GmbH, AG)
Gestattungen nach dem Gaststättengesetz
Anzeige eines Gaststättengewerbes
Neues Gaststättengesetz Auszug Jugendschutz
Merkblatt zur Anzeige NGastG
Neues Gaststättengesetz Merkblatt Haftung (kurzz. betreiben eines Gaststättengewerbes)
Neues Gaststättengesetz Auflagen, Bedingungen
Vorl. Anbieterverzeichnis (Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung)
Auskünfte Gewerbezentralregister Online im Internet beantragen
Wer Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigt, kann sich
zukünftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen
Personalausweis können Führungszeugnisse online im Internet
beantragt und bezahlt werden.
Hier: Online-Portal