Gewerbeangelegenheit

Allgemeine Informationen

An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbebetrieben und Beantragung von Gewerbezentralregisterauskünften. Ein Gewerbezentralregistauszug ist eine behördliche Bescheinigung. Im Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn werden Bußgeldverfahren und ordnungsrechtliche Verfahren gegen Gewerbetreibende registriert.


Der Beginn eines Gewerbes muss der zuständigen Behörde mit Beginn angemeldet werden. Ein Gewerbe ist jede selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit, die nicht sozialwidrig ist, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübt wird.

Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:

  • sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen
  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  • die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt)


 Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Personengesellschaften (jeder für eine Personengesellschaft Vertretungsberechtigter Gesellschafter bzw. jede Vertretungsberechtigte Gesellschafterin ist dabei anzeigepflichtig)
  • bei juristischen Personen die juristische Person selber (GmbH, AG)

 

Gestattungen nach dem Gaststättengesetz

Anzeige eines Gaststättengewerbes

Neues Gaststättengesetz Auszug Jugendschutz

Merkblatt zur Anzeige NGastG

Neues Gaststättengesetz Merkblatt Haftung (kurzz. betreiben eines Gaststättengewerbes)

Neues Gaststättengesetz Auflagen, Bedingungen

Vorl. Anbieterverzeichnis (Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung)

Auskünfte Gewerbezentralregister Online im Internet beantragen
Wer Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigt, kann sich
zukünftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen
Personalausweis können Führungszeugnisse online im Internet
beantragt und bezahlt werden.


Hier: Online-Portal

Ansprechpartner