Watt Vögel | zur StartseiteHafen | zur StartseiteWatt | zur StartseiteHimmel | zur StartseiteSonnenlicht | zur StartseiteHerbst 2005 2004 | zur Startseite
 

Wohnungsgeberbestätigung

Allgemeine Informationen

Ab dem 1. November 2015 treten auf Grundlage des neuen Bundesmeldegesetzes (BMG) Regelungen in Kraft, die Sie bei einem Wohnungswechsel beachten müssen.

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der zuständigen Stelle bei jeder Anmeldung vorlegen.

Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die von der Eigentümerin/ von dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Wohnung sein.

 

Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers

  • Name und Anschrift der Eigentümerin/des Eigentümers (falls dieser nicht selbst Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist)

  • Anschrift der Wohnung

  • Namen aller Personen, die die Wohnung beziehen und damit meldepflichtig sind

  • Datum des Einzugs

Rechtsgrundlagen

§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 54 Bundesmeldegesetz (BMG)

 

Bundesmeldegesetz (BMG)

Notwendige Unterlagen

amtlicher Vordruck - untenstehend

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

 

Was sollte ich noch wissen?

Wenn die Bestätigung von der Wohnungsgeberin/vom Wohnungsgeber nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausgestellt wird, begeht diese/dieser eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro  geahndet werden kann.

Ansprechpartner


Fachbereich I - Haupt-/Ordnungsamt



Frau Daniela Theesfeld
Raum 07, EG, Neubau
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum
Telefon (04933) 9189-17
Telefax (04933) 9189-89

Formulare

i
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Kontakt

Gemeinde Dornum

Schatthauser Straße 9

26553 Dornum

Tel: 04933/9189-0

Fax: 04933/9189-89

Öffnungszeiten

Montags bis Freitags

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags

14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

06.​08.​2026 - Uhr bis Uhr

 

06.​08.​2026 - Uhr bis Uhr

 
Freilenzen
Sturmfrei

Partnergemeinde

Die Partnergemeinde Dornums ist Triebel aus dem Vogtland. Sie wurde am 08.06.1991 per Urkunde geschlossen. Der Ort hat rund 1.200 Einwohner.

Homepage von Triebel