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Steuern, Stundung

Allgemeine Informationen

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist ein Hinausschieben des Fälligkeitstermins einer öffentlichen Forderung (z.B. Steuern, Abgaben) möglich (die sogenannte Stundung).

Für die Dauer einer gewährten Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis werden in der Regel Zinsen erhoben.

Hier: Vordruck Stundungsantrag

Ihre Finanzabteilung

Ansprechpartner


Amt II - Finanzwesen



Frau Sonja Böning
Zimmer 9, 1 OG
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum
Telefon (04933) 9189-36
Telefax (04933) 9189-89
E-Mail

Herr Harald Coordes
Zimmer 9, 1 OG
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum
Telefon (04933) 9189-33
Telefax (04933) 9189-89
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Gemeinde Dornum

Schatthauser Straße 9

26553 Dornum

Tel: 04933/9189-0

Fax: 04933/9189-89

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Montags bis Freitags

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags

14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

01. 06. 2023 - 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

 

08. 06. 2023 - 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

 
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Die Partnergemeinde Dornums ist Triebel aus dem Vogtland. Sie wurde am 08.06.1991 per Urkunde geschlossen. Der Ort hat rund 1.200 Einwohner.

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