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Kirchenaustritt

Allgemeine Informationen

Ein Kirchenaustritt ist bei der zuständigen Stelle (Gemeinde) zu erklären.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

Voraussetzungen:
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

Die Austrittserklärung muß persönlich abgegeben werden.

Ansprechpartner

Kontakt

Gemeinde Dornum

Schatthauser Straße 9

26553 Dornum

Tel: 04933/9189-0

Fax: 04933/9189-89

Öffnungszeiten

Montags bis Freitags

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags

14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

23. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

25. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 
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Partnergemeinde

Die Partnergemeinde Dornums ist Triebel aus dem Vogtland. Sie wurde am 08.06.1991 per Urkunde geschlossen. Der Ort hat rund 1.200 Einwohner.

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