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Ausnahmegenehmigung nach der StVO

Allgemeine Informationen

Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen.

Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Aurich.

Rechtsgrundlage § 46 StVO

Ansprechpartner


Amt I - Haupt-/Ordnungsamt



Herr Uwe Lottmann
Raum 16
Telefon (04933) 9189-19
Telefax (04933) 9189-89
E-Mail

Kontakt

Gemeinde Dornum

Schatthauser Straße 9

26553 Dornum

Tel: 04933/9189-0

Fax: 04933/9189-89

Öffnungszeiten

Montags bis Freitags

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags

14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

01. 06. 2023 - 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

 

08. 06. 2023 - 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

 
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Partnergemeinde

Die Partnergemeinde Dornums ist Triebel aus dem Vogtland. Sie wurde am 08.06.1991 per Urkunde geschlossen. Der Ort hat rund 1.200 Einwohner.

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