Abbruch von Gebäuden
Allgemeine Informationen
Der Abbruch von Gebäuden ist in Niedersachsen inzwischen fast vollständig genehmigungsfrei. Ausnahmen gibt es allerdings. Auskunft erteilt das Bauamt.
Rechtsgrundlagen
§ 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Ansprechpartner
Fachbereich II - Bauwesen
Herr Matthias Meier
Raum 11, EG, Altbau
Schatthauser Straße 9
26553 Dornum
(04933) 9189-21
(04933) 9189-89






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