Tourismusbeitrag
Allgemeine Informationen
Der Tourismusbeitrag von den selbstständig tätigen, natürlichen und juristischen Personen, offenen Handelsgesellschaften und den Kommanditgesellschaften, denen durch den Tourismus unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist die Tourismusbeitragssatzung der Gemeinde. Diese wird auf Basis des Kommunalabgabengesetzes erlassen. Der Tourismusbeitrag dient neben dem Gästebeitrag der Abgeltung der von der Gemeinde für die Förderung des Tourismusverkehrs gemachten Aufwendungen.