Sachkunde-Nachweis (Hundeführerschein)
Ab 1. Juli 2013 müssen alle Hundebesitzer in Niedersachsen einen Sachkunde-Nachweis, den sogenannten Hundeführerschein, vorlegen. Er wird durch eine Prüfung erworben, die anerkannte Vereine, Hundeschulen und Hundetrainer abnehmen. Ausgenommen von der Regelung sind Jäger und Tierärzte. Wer schon mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten hat und das über die Hundesteuer nachweisen kann, ist auch von der Regelung befreit.
Hunde-Haftpflichtversicherung
Seit dem 1. Juli 2011 müssen Hundehalter den Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung (ab dem siebten Lebensmonat) nachweisen. Sie soll sicherstellen, dass Opfer von Beißattacken künftig nicht mehr auf ihren Kosten sitzen bleiben. Die Mindestdeckungssumme beträg 500.000 € für Personenschäden und
250.000 € für Sachschäden. Die Police der Vesicherung ist bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen.