Gleichstellungsbeauftragte
Allgemeine Informationen
Nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) sind die Gleichstellungsbeauftragten an allen organisatorischen, personellen und sozialen Maßnahmen zu beteiligen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit berühren können.
Die Gleichstellungsbeauftragten wirken bei der Durchführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes mit und überwachen die Einhaltung der Vorschriften, z.B.:
Grundsätzliche Ausschreibung von Stellen, in denen ein Geschlecht unterrepräsentiert ist (§ 11)
Möglichkeit zur erneuten Stellenausschreibung, wenn keine Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts vorliegen (§ 11, 2)
Erstellung von Gleichstellungsplänen (§ 15)
Paritätische Besetzung aller Gremien (§ 8)
Vorrangige Berücksichtigung des unterrepräsentierten Geschlechts bei Einstellung, Beförderung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, sofern keine schwerwiegenden persönlichen Gründe bei der Person des anderen Geschlechts vorliegen (§ 13, 5)
Beschäftigte können sich bei Gleichstellungsangelegenheiten und in Angelegenheiten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie an die Gleichstellungsbeauftragten wenden.
Die Gleichstellungsbeauftragten werden bei Konfliktlösungen beteiligt, z.B. im Falle von
Teilzeitbeschäftigung
Versetzung / Abordnung
Frühpensionierung
Diskriminierung / sexueller Belästigung
Die Gleichstellungsbeauftragten arbeiten mit unterschiedlichen Gruppierungen zusammen:
Gleichstellungsbeauftragten in den Schulen / Gleichstellungsbeauftragten in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung / Gleichstellungsbeauftragten des Kultusministeriums / kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
Personalvertretungen / Schwerbehindertenvertretungen
Schulleitungen
Dezernentinnen und Dezernenten der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung
Regionale Lehrerfortbildung
Arbeitskreisen in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung (Sucht / Sicherheit und Gesundheit ...)
Interessenverbänden
Die Gleichstellungsbeauftragten können Maßnahmen vorschlagen, die die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Außerdem können sie sich zu fachlichen Fragen äußern, die sich mit Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie beschäftigen.
Verweise