Ex-post-Transparenz

Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) sind bei Bauaufträgen nach der VOB/A im Anschluss an durchgeführte Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie Freihändigen Vergaben vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz auf geeignete Weise (z. B. auf Internetportalen) zu veröffentlichen, sofern das Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer einen Wert von 25.000,- Euro (bei Beschränkten Ausschreibungen) bzw. 15.000,- Euro (bei Freihändigen Vergaben) übersteigt:

  • Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers

  • gewähltes Vergabeverfahren

  • Auftragsgegenstand

  • Ort der Ausführung

  • Name des beauftragten Unternehmens

 

Bei Liefer- und Dienstleistungen nach der UVgO hat der Auftraggeber nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000,- Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder seiner Internetseite zu informieren.

 

Die der Informationspflicht nach § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 30 Abs. 1 UVgO unterliegenden Ausschreibungen und Vergaben der Gemeinde Dornum sind nachfolgend aufgeführt:

 

Beschaffung interaktiver Anzeigetafeln für die Schulen in Dornum, Vergabe nach UVgO, Auftragswert über 25.000,00 €

  • Auftraggeber: Gemeinde Dornum, Schatthauser Str. 9, 26533 Dornum - Tel: 04933/9189-0 Fax: 04933/9189-89 E-Mail:

  • gewähltes Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

  • Gegenstand der Beschaffung: interaktive Anzeigetafeln für die Schulen der Gemeinde Dornum

  • Ausführungsort: Realschule Dornum und Grundschule Dornum

  • Beauftragtes Unternehmen: Stendaler Bürofachhaus Büro und Papierhandels GmbH

 

Ansprechpartner für Fragen:

Amt III - Bauwesen
Herr Meier

Telefon: 04933/ 91 89 21

Email: