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Anmeldung von geplanten Veranstaltungen 2024 im Schloss Dornum

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Die Gemeinde Dornum hat das Schloss in Dornum zur Sicherung und Erhaltung des Schulstandortes der Realschule Dornum gemietet. Dementsprechend liegt der Fokus der Nutzung klar in der schulischen Nutzung des Geländes. Gleichwohl wurde es Veranstaltern ermöglicht, das Schloss für außerschulische Zwecke zu nutzen. 

 

Bisher konnten Veranstaltungen ohne nennenswerten Vorlauf bei der Gemeinde angefragt werden und es wurde dann für die jeweilige Veranstaltung ein Vertrag geschlossen. Der damit verbundene Aufwand soll minimiert werden. Zukünftig erfolgt einmalig eine Abfrage für die geplanten Veranstaltungen im Folgejahr. Die Gemeinde prüft dann, ob die Veranstaltung mit den schulischen Belangen in Einklang zu bringen ist. Dies vorausgesetzt wird mit jedem Veranstalter dann ein Vertrag über alle Veranstaltungen im Folgejahr abgeschlossen.

 

Bereits im Vorfeld sind Abstimmungen mit der Schulleitung im Hinblick auf zeitliche und räumliche Restriktionen erfolgt, die zu den nachfolgend genannten Zeitfenstern für die genannten Räume/ Anlagen führen. Ebenso finden Sie weitere verbindliche Punkte, die bei einer Nutzung zu beachten sind.

 

  1. Folgende Räumlichkeiten/ Anlagen können für Veranstaltungen inkl. Auf- und Abbau genutzt werden:

 

  1. Außengelände inkl. Lehrerparkplätze und Sportplatz (ohne Wald) 

  2. Rittersaal inklusive Foyer

  3. Mensa

  4. Turnhalle 

  5. Toiletten im Schloss

  6. Toiletten neben Turnhalle

 

Eine Ausnahme wird ausschließlich für den Weihnachtsmarkt in Aussicht gestellt. Die Ausnahmeregelung ist frühzeitig mit der Gemeinde zu erörtern ist

 

  1. An folgenden Tagen und ggf. dem angegebenen Zeitfenster können die genannten Räume bzw. das Gelände genutzt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch ein evtl. erforderlicher Auf-/ Abbau nur in dem angegebenen Zeitfenster möglich ist.

 

  1. Montag - Donnerstag ab 15:30 Uhr

  2. Freitag ab 14 Uhr

  3. Samstag

  4. Sonntag

  5. Gesetzliche Feiertage Niedersachsen

  6. Osterferien – (ausgenommen ist die Turnhalle aufgrund von Grundwartungsarbeiten) 

  7. Sommerferien

  8. Herbstferien – (ausgenommen ist die Turnhalle aufgrund von Grundwartungsarbeiten)

  9. Weihnachtsferien

 

Eine Ausnahme wird ausschließlich für den Weihnachtsmarkt in Aussicht gestellt. Die Ausnahmeregelung ist frühzeitig mit der Gemeinde zu erörtern.

 

  1. Es ist bei allen Veranstaltungen, die von Montag bis Freitag außerhalb der Ferien und gesetzlichen niedersächsischen Feiertage stattfinden, zu gewährleisten, dass der LKW für die Anlieferung des Essens für die Mensa ungehindert bis an die Mensa heranfahren kann.

     

  2. Strom für alle im Außenbereich befindlichen Stromabnehmer ist nur über den Verteilerkasten zu beziehen. Es dürfen keine Kabel durch Fenster, Türen, usw. nach außen gelegt werden. Sofern Wasser benötigt wird ist hierzu eine gesonderte Absprache zu treffen. Dies ist in der Anmeldung der Veranstaltung anzugeben.

     

  3. Die für die Schule ausgewiesenen Rettungs- und Fluchtwege müssen jederzeit frei sein.

     

  4. Im Rittersaal darf kein Verkauf o. ä. erfolgen. Ebenso ist der Konsum von Essen und von Getränken im Rittersaal verboten. Bei nassem Wetter sind geeignete Maßnahmen zum Schutz des Bodens im Rittersaal vor Nässe etc. zu ergreifen. 

     

  5. Sämtliche überlassenen Bereiche/ Räumlichkeiten müssen nach Beendigung der Nutzung, jedoch spätestens jeweils am nächsten Schultag vor Schulbeginn gereinigt für den Schulbetrieb zur Verfügung stehen. Die Reinigung ist eigenverantwortlich zu organisieren.

     

  6. Es findet eine Abnahme statt. Veranstalter haben ein Abnahmeprotokoll zu erstellen und bei einer Abnahme festgestellte Mängel unverzüglich zu beseitigen. Es findet hierzu eine Nachabnahme statt. 

     

  7. Pro Veranstaltungstag wird in 2024 pauschal ein Nutzungsentgelt in Höhe von 100 € erhoben.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Punkte bittet die Verwaltung darum Terminwünsche für Ihre geplanten Veranstaltungen für das Jahr 2024 bis zum 17.11.2023 mitzuteilen. Aus Ihrer Mitteilung muss zu entnehmen sein, wann und in welchen Räumlichkeiten die Veranstaltung beabsichtigt ist. Ebenso ist eine Kurzbeschreibung zu der Veranstaltung anzugeben (z. B. Ausstellung; Konzert, usw.). Sie erhalten nach Prüfung der vorliegenden Terminwünsche unaufgefordert weitere Nachricht.

 

Für etwaige Fragen steht Ihnen Herrn Janssen (04933/ 91 89 12) ab dem 01.11.2023 gerne zur Verfügung.

 

 

 


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Gemeinde Dornum

Schatthauser Straße 9

26553 Dornum

Tel: 04933/9189-0

Fax: 04933/9189-89

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