Schöffen gesucht

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Im ersten Halbjahr 2023 werden die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

 

Die Gemeinde Dornum ist aufgefordert, dem Amtsgericht Norden eine Liste mit Vorschlägen zu unterbreiten. Bürgerinnen und Bürger, die Interesse am Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen haben oder sich hierüber informieren möchten, können sich bis zum 28.02.2023 bei der Gemeindeverwaltung Dornum, Tel.: 04933-9189-16, melden. Ein Vorschlags- bzw. Bewerbungsformular für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist im Rathaus, Zimmer 15, erhältlich.

 

Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 3 Personen, die am Amtsgericht Norden und dem Landgericht Aurich als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

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