Geänderte Allgemeinverfügung des LK Aurich für Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste
Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zur Einführung von Schutzmaßnahmen in Heimen für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinde-rungen sowie für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Formen des betreuten Wohnens nach § 2 Abs. 2, 3 und 4 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG1) sowie für ambulante Dienst- und Teilhabeleistungen (Einglie-derungshilfe)