Videoschaltkonferenz "Corona" 19.01.2021 Bundeskanzlerin
In der Anlage der gestrigen Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bun- deskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom 19. Januar 2021.
Die Bundeskanzlerin hat betont, dass der Beschluss von der ernsthaften Gefahr der Mutation des Virus getragen sei. Diese Mutation sei sehr viel ansteckender und Ursache der hohen Zahl der Neuinfektionen etwa in Großbritannien.
Jetzt sei es an der Zeit, dieser Gefahr vorzubeugen und vorzusorgen.
Die wesentlichen Aspekte des heutigen Beschlusses hat die Bundeskanzlerin wie folgt zusammengefasst:
• Alle bisherigen Maßnahmen werden bis zum 14.02.2021 verlängert.
• Es bleibt bei den bisherigen Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte sind
weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Ergänzt um den Appell, dass die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird („social bubble“).
• die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert.
• Weitgehende Nutzung von Home-Office.
• Kinderbetreuungseinrichtungen und Schule: Der Beschluss vom 13. Dezember 2020
wird bis zum 14. Februar verlängert und es ist eine restriktive Umsetzung erforderlich. Danach bleiben die Schulen grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren, da es ernstzunehmende Hinweise gibt, dass die Mutation sich stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreitet.
• Es werden besondere Schutzmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen getroffen.
• Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind nur unter bestimmten Vo- raussetzungen zulässig (Mindestabstand 1,5 Meter, Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, kein Gemeindegesang, Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind anzuzeigen).
• Homeoffice: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.
• Inzidenz von 50 wird nicht erreicht werden, daher sollen lokale und regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz in den betroffenen Landkreisen ergriffen werden.
Die weiteren Details entnehmen Sie bitte dem anliegenden Beschluss.
Darüberhinaus wird mitgeteilt, dass die Bürgermeister auf Ebene des Landkreises Aurich beschlossen haben, den Besuch der Alters- und Ehejubilare weiterhin, und zwar bis einschließlich 30.04.2021 auszusetzen, und dass der Schichtdienst im Rathaus zunächst bis zum 12.02.2021 verlängert wird.