Dezemberhilfen
Die Dezemberhilfe für Unternehmen kann ab sofort online beantragt werden. Die Bundesregierung stellt damit für den bis zum 10.01.2021 verlängerten Novemberlockdown weitere außerordentliche Wirtschaftshilfen Unternehmen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird, zur Verfügung. Parallel zu der Dezemberhilfe wurde auch das Überbrückungsgeld III verkündet. Mit dem Überbrückungsgeld III sollen lediglich Fixkosten, die während des Lockdowns weiterhin anfallen, kompensiert werden. In Bezug auf eventuelle Januarhilfen aufgrund der erneuten Verlängerung des Lockdowns bis zum 31.01.2021 gibt es bislang keine offizielle Mitteilung. Weiter hat das BMF die FAQ im Zuge der Veröffentlichung der Dezemberhilfe überarbeitet. Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben dürfen grundsätzlich Beihilfen bis 800.000 Euro pro Unternehmen gewährt werden. Nach dem Beihilferecht gelten prinzipiell zwei oder mehrere rechtlich selbständige Unternehmen als ein Unternehmen, wenn diese miteinander wirtschaftlich verbunden sind, z.B. durch Kontrollbeteiligungen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Unternehmen keine gegenseitigen Beteiligungen halten. Dies bedeutet, dass der Höchstbetrag von jedem Unternehmen bzw. Unternehmensverbund vollumfänglich ausgeschöpft werden kann.
Link. Dezemberhilfen