Allgemeinverfügung Landkreis Aurich Aufstallung Geflügel
Allgemeinverfügung
Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza
Aufgrund des § 13 Absatz 1 Geflügelpest-Verordnung wird Folgendes angeordnet:
Sämtliches im Landkreis Aurich und in der kreisfreien Stadt Emden gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab sofort ausschließlich
1.in geschlossenen Ställen oder
2.unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung),
zu halten.