Abgabe Umsatzzahlen/Mieteinnahmen Tourismusbeitrag ab 2027

0

Die beitragspflichtige Tätigkeit ist innerhalb eines Monats
nach Aufnahme anzuzeigen.

Jede(r) Beitragspflichtige hat die zur Berechnung des Beitrages 

erforderlichen Angaben bis zum 31.03. des auf das Veranlagungsjahr 

folgende Jahr der Gemeinde Dornum mitzuteilen.

Auf Anforderung sind der Gemeinde geeignete Nachweise vorzulegen.

§ 6 Absatz 1 Tourismusbeitragssatzung

 

Hier: Satzung

 


Was denken Sie? Schreiben Sie einen Kommentar!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

geben Sie uns gerne ein Feedback zu dem in der Meldung behandelten Thema. Kommentare werden nach Sichtung durch ein Mitglied der Verwaltung freigegeben. Wenn Sie anonym bleiben möchten geben Sie einen Fantasienamen im Feld Name ein. Bitte beachten Sie unsere Netiquette. Falls Sie eine offizielle Antwort benötigen, oder Fragen zu einem konkreten persönlichen Anliegen haben, kontaktieren Sie bitte direkt die jeweilige Fachabteilung.


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

Datenschutz*:
Sicherheitsfrage*
   _____     ___    __    __   _    _   
  / ___//   / _ \\  \ \\ / // | || | || 
  \___ \\  / //\ \\  \ \/ //  | || | || 
  /    // |  ___  ||  \  //   | \\_/ || 
 /____//  |_||  |_||   \//     \____//  
`-----`   `-`   `-`     `       `---`   
                                        
refresh

Kommentare (0)