Bekanntmachung Abgabenerhebung – Aufhebung der Mahnschreiben vom 23./ 24.03.2026
Die Gemeinde Dornum hat das System der
Abgabenveranlagungen mit dem Veranlagungsjahr
2025 für die Grundsteuern A und B, die
Hundesteuer und die Jahresgästebeiträge auf
sog. „Dauerbescheide“ umgestellt.
Dies bedeutet, dass die Abgabepflichtigen nur
einmal einen Festsetzungsbescheid erhalten,
der dann nicht nur für ein Veranlagungsjahr,
sondern auch für die Folgejahre gilt.
Dementsprechend wurden für das Veranlagungsjahr 2026 auch
keine neuen Festsetzungsbescheide verschickt, sofern sich die
bemessungsrelevanten Grundlagen für die jeweilige Abgabe im
Vergleich zum Festsetzungsbescheid nicht geändert haben.
Diese Form der Steuerfestsetzung ohne jährliche wiederkehrenden
Bescheid dient der Verwaltungsvereinfachung und somit der
Kostenminimierung zum Nutzen und Wohle der Einwohnerinnen
und Einwohner der Gemeinde Dornum.
Weitere Informationen
Downloads
Was denken Sie? Schreiben Sie einen Kommentar!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
geben Sie uns gerne ein Feedback zu dem in der Meldung behandelten Thema. Kommentare werden nach Sichtung durch ein Mitglied der Verwaltung freigegeben. Wenn Sie anonym bleiben möchten geben Sie einen Fantasienamen im Feld Name ein. Bitte beachten Sie unsere Netiquette. Falls Sie eine offizielle Antwort benötigen, oder Fragen zu einem konkreten persönlichen Anliegen haben, kontaktieren Sie bitte direkt die jeweilige Fachabteilung.
Kommentar schreiben
Formular ausfüllen und mitdiskutieren
Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.