Informationen zum Anwendungsmoratorium der Regelungen des „Bau-Turbos“ in der Gemeinde Dornum

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Der Rat der Gemeinde Dornum hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 beschlossen, geeignete städtebauliche Leitlinien für die Gemeinde Dornum zur Nutzung der neuen rechtlichen Möglichkeiten im Zuge der aktuellen Novelle des Baugesetzbuches („Bau-Turbo“), insbesondere der Änderungen der §§ 31, 34, 36a sowie 246e BauGB, erarbeiten zu lassen. Die Leitlinien sollen dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vor der Sommerpause 2026 vorgelegt werden. 

 

Nach dem o. g. Ratsbeschluss kommen die neuen Regelungen des sogenannten Bau-Turbo, insbesondere die §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, sowie 246e BauGB, bis zur Beschlussfassung über die genannten städtebaulichen Leitlinien in der Gemeinde Dornum nicht zur Anwendung kommen, mithin wird die Zustimmung im Sinne des § 36a BauGB zu etwaigen vorliegenden und eingehenden Anträgen bis zur Beschlussfassung über die genannten städtebaulichen Leitlinien in der Gemeinde Dornum nicht erteilt. 

 

Sollten Sie bereits einen Antrag eingereicht haben, bei dem auch die Regelungen des Bau-Turbo zur Anwendung gelangen sollen, erhalten Sie unaufgefordert Nachricht mit weiteren Hinweise zum Verfahrensfortgang.

 

Grundsätzlich wird empfohlen mit einer Antragstellung abzuwarten bis der Rat die städtebaulichen Leitlinien beschlossen hat. Davon unabhängig sollten entsprechende Vorhaben im Vorfeld einer Antragstellung mit dem Bauamt der Gemeinde erörtert werden.


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