Informationen zum Dauerbescheid
Dauerbescheide
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Ihnen aktuell übermittelten
Grund-, Hunde-, Zweitwohnungssteuer- und/ oder Gästebeitragsbescheiden
jeweils um einen „Dauerbescheid“ handelt.
Er ist so lange gültig, bis sich Änderungen an der Steuerfestsetzung ergeben
und ein neuer Bescheid folgt.
Bitte heben Sie diesen Steuerbescheid auf und nehmen Sie diesen zu Ihren Unterlagen.
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