Melderegisterauskunft
Allgemeine Informationen
Über eine Auskunft aus dem Melderegister haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
einfache Melderegisterauskunft
erweiterte Melderegisterauskunft
Melderegisterauskunft
gegenüber Parteien und Wählergruppen
Melderegisterauskunft
gegenüber Wohnungsgebern
Selbstauskunft
Gruppenauskunft
Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:
Vor- und Familiennamen
Doktorgrad
Anschriften
Tag und Ort der Geburt
frühere Vor- und Familiennamen
Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
Staatsangehörigkeiten
frühere Anschriften
Tag des Ein- und Auszugs
gesetzliche Vertreter
Sterbetag und -ort
Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Nummer 44 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Notwendige Unterlagen
untenstehendes Formular
Gebühren
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr für die einfache Meldeauskunft: mindestens EUR 9,00
Gebühr für die erweiterte Meldeauskunft: mindestens EUR 20,00
Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Ansprechpartner
Fachbereich I - Haupt-/Ordnungsamt
Frau Daniela Theesfeld
Raum 07, EG, Neubau
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum
(04933) 9189-17
(04933) 9189-89
Antrag Melderegisterauskunft - Formular