Abfallentsorgung - Behältergemeinschaft

Allgemeine Informationen

Für Wohngebäude mit mehreren Wohnungen im Sinne, sowie für benachbarte Anschlusspflichtige innerhalb derselben Gemeinde (Mietshäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften, Reihenhaussiedlungen pp.) können ein oder mehrere gemeinsam genutzte Behälter auf besonderen schriftlichen Antrag hin widerruflich zugelassen werden („Behältergemeinschaften“). Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass unter allen Beteiligten Einigkeit darüber besteht, und die Benennung eines Bevollmächtigten, der für die Erfüllung der Pflichten verantwortlich ist und an den auch die Gebührenbescheide gerichtet werden. Die Behältergemeinschaft kann frühestens zum Ende eines Kalenderjahres wieder aufgehoben werden.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

i
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).