Abfallentsorgung - Behältergemeinschaft
Allgemeine Informationen
Für Wohngebäude mit mehreren Wohnungen im Sinne, sowie für benachbarte Anschlusspflichtige innerhalb derselben Gemeinde (Mietshäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften, Reihenhaussiedlungen pp.) können ein oder mehrere gemeinsam genutzte Behälter auf besonderen schriftlichen Antrag hin widerruflich zugelassen werden („Behältergemeinschaften“). Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass unter allen Beteiligten Einigkeit darüber besteht, und die Benennung eines Bevollmächtigten, der für die Erfüllung der Pflichten verantwortlich ist und an den auch die Gebührenbescheide gerichtet werden. Die Behältergemeinschaft kann frühestens zum Ende eines Kalenderjahres wieder aufgehoben werden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Untenstehender Antrag für mehrere Eigentümer oder Vermieter als PDF-Formular.
Kosten
Durch eine Behältergemeinschaft sparen Sie Platz für Tonnen. Es fallen weiterhin die Grundgebühren und Mindestentleerungen für jeden Anschlusspflichtigen gemäß der oben verlinkten Satzung an.
Ansprechpartner
Amt II - Finanzwesen
Frau Sonja Böning
Zimmer 9, 1 OG
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum (04933) 9189-36
(04933) 9189-89
Herr Harald Coordes
Zimmer 9, 1 OG
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum (04933) 9189-33
(04933) 9189-89