Abfallentsorgung - Kostenmäßige Entlastung Windeln/Inkontinenzartikel

Allgemeine Informationen

ZUSCHUSS ZU DEN KOSTEN DER ENTSORGUNG VON INKONTINENZARTIKELN

Der Landkreis Aurich gewährt Personen, die wegen Erkrankungen Inkontinenzartikel zu entsorgen haben, einen Zuschuss zu den Kosten der Entsorgung. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung. Personen, die Inkontinenzmaterial benötigen und nicht in stationären Pflegeeinrichtungen (z. B. Heimen) wohnen, erhalten bei einem angemeldeten 120-l-Restabfallvolumen 25,00 Euro pro Jahr, bei einem angemeldeten 240-l-Restabfallvolumen oder größer 50,00 Euro pro Jahr.

Die Entlastung wird auf schriftlichen Antrag im Voraus für jeweils 1 Jahr gewährt. Die Inkontinenz ist durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (Attest) nachzuweisen. Bei Fortdauern der Inkontinenz ist jährlich ein neues ärztliches Attest vorzulegen.


ZUSCHUSS ZU DEN KOSTEN DER WINDELENTSORGUNG

Der Landkreis Aurich gewährt Familien mit Kleinkindern, die Windeln zu entsorgen haben, eine finanzielle Entlastung. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung. Familien erhalten für jedes Kind bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats einen Zuschuss von 25,00 Euro pro Jahr.

Die Entlastung wird auf schriftlichen Antrag für die gesamte Zeit bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats des Kindes gewährt. Sie wird in jährlichen Beträgen im Voraus überwiesen (zu Beginn des 1. und 2. Lebensjahres jeweils 25,00 Euro und zu Beginn des 3. Lebensjahres 12,50 Euro). Für jedes Kind ist ein getrennter Antrag zu stellen.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

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