Gaststättengewerbe

Allgemeine Informationen

Anzeige nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz (NGastG)

 

Wer ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben will hat dies beim Gewerbeamt der Gemeinde Dornum anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Gaststättengewerbe nur für kurze Zeit (ggf. auch nur an einem Tag) betrieben werden soll. Die Anzeige muss mindestens 4 Wochen vor Beginn des beabsichtigten Gaststättengewerbes abgegeben werden. Für die Anzeige ist der Vordruck nach dem Muster der Anlage zum NGastG zu verwenden, diese sind im Gewerbeamt vorrätig oder stehen unten zum Download bereit.

 

Über die eingereichte Anzeige informiert die Gemeinde nachstehende Stellen:

Landkreis Aurich (Bauaufsicht, Amt für Immissionsschutz, Amt für Lebensmittelüberwachung, Amt für Jugendschutz, Amt für Zivil- und Feuerschutz) - Finanzamt - Hauptzollamt - Polizei

 

Diese vorstehenden Stellen werden dann nach den für ihren Bereich geltenden Vorschriften tätig werden. Es wird daher empfohlen, rechtzeitig vor Betriebsbeginn Kontakt, insbesondere mit dem Amt für Lebensmittelüberwachung des Landkreises Aurich, aufzunehmen.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Ansprechpartner

Formulare

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