Gewerbeummeldung

Allgemeine Informationen

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Rechtsgrundlagen

§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
  • ggf. Erlaubnisurkunde
  • ggf. Handwerkskarte
  • im Vertretungsfall:
    • Vertretungsvollmacht

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 3 Tage § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Gebühren

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.

Ansprechpartner


Fachbereich I - Haupt-/Ordnungsamt




(04933) 9189-0
(04933) 9189-89

Formulare

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