Gewerbeanmeldung
Allgemeine Informationen
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:
sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen,
Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft,
freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,
die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt).
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Stelle gleichzeitig mit dem Beginn angemeldet werden.
Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:
Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
Personengesellschaften (jede/jeder für eine Personengesellschaft vertretungsberechtigte Gesellschafterin/Gesellschafter ist dabei anzeigepflichtig)
bei juristischen Personen die juristische Person selbst (GmbH, AG)
Rechtsgrundlagen
§ 14 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
§ 15 Absatz 1 Gewerbeordung (GewO)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
ggf. Handelsregisterauszug
ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
ggf. Erlaubnisurkunde,
ggf. Handwerkskarte
im Vertretungsfall:
Vertretungsvollmacht
Bearbeitungsdauer
Gebühren
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.
Beiblatt zur Gewerbean- oder abmeldung