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Vorkaufsrecht

Allgemeine Informationen

Bei sämtlichen Grundstückskaufverträgen innerhalb des Gemeindegebietes könnte der Gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß §§ 24 ff des Baugesetzbuches zustehen. Aus diesem Grunde zeigt das beurkundende Notariat der Gemeinde den Kauf/Verkauf eines Grundstücks an und beantragt eine Erklärung, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht und ob dieses ausgeübt wird.

 

Das gesetzliche Vorkaufsrecht kann u. a. dann ausgeübt werden, wenn die veräußerte Fläche im Bebauungsplan für öffentliche Zwecke vorgesehen ist.

 

Vor der Bescheinigung über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des gesetzlichen Vorkaufsrechts kann in der Regel keine endgültige Auflassung im Grundbuch erfolgen.

Ansprechpartner

Kontakt

Gemeinde Dornum

Schatthauser Straße 9

26553 Dornum

Tel: 04933/9189-0

Fax: 04933/9189-89

Öffnungszeiten

Montags bis Freitags

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags

14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

18. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

23. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 
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Partnergemeinde

Die Partnergemeinde Dornums ist Triebel aus dem Vogtland. Sie wurde am 08.06.1991 per Urkunde geschlossen. Der Ort hat rund 1.200 Einwohner.

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