Bauvoranfrage

Allgemeine Informationen

Die Bauvoranfrage ist für Bauherren, Architekten und Grundstückseigentümer ein wichtiges Instrument zur Klärung der bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens. Im Rahmen einer Bauvoranfrage lässt sich klären, ob das betreffende Grundstück nach eigenen Vorstellungen bebaut oder eine vorhandene bauliche Anlage nach eigenen Wünschen umgebaut, erweitert oder „nur“ anders genutzt werden kann. Die Bauvoranfrage beseitigt insoweit etwaige bestehende Zweifel über die Zulässigkeit einer Baumaßnahme.

 

Im Ergebnis einer Bauvoranfrage erhält der Antragsteller einen positiven oder negativen Bauvorbescheid. Dieser ist keine unverbindliche Auskunft der Bauaufsichtsbehörde, sondern ein Bescheid mit Bindungswirkung. Allerdings berechtigt der positive Bauvorbescheid im Gegensatz zur Baugenehmigung nicht zum Baubeginn. Der Bauvorbescheid verschafft jedoch Planungssicherheit, denn er gilt drei Jahre und innerhalb dieser Frist kann ein dann folgender Bauantrag nicht mehr abgelehnt werden, wenn der Bauantrag inhaltlich dem Bauvorbescheid entspricht.

 

Um eine Bauvoranfrage einreichen zu können, muss man nicht Grundstückseigentümer sein. Der Antrag wird bei der Gemeinde eingereicht und mit der Stellungnahme an den Landkreis Aurich weitergeleitet.

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