Zeltfest

Allgemeine Informationen

Erfolgt anlässlich eines Zeltfestes die gewerbsmäßige Abgabe von Getränken und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle, ist ein stehende Gaststättengewerbe, auch wenn es nur für kurze Zeit betrieben werden soll, der Gemeinde mindestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin schriftlich anzuzeigen. Vordrucke sind beim Gewerbeamt erhältlich oder über Formulare, Satzungen in Bürgerservice abrufbar.

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