Tourismusbeitrag/Umsätze bis zum 31.03. Folgejahr einreichen
Allgemeine Informationen
Der Tourismusbeitrag von den selbstständig tätigen, natürlichen und juristischen Personen, offenen Handelsgesellschaften und den Kommanditgesellschaften, denen durch den Tourismus unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist die Tourismusbeitragssatzung der Gemeinde. Diese wird auf Basis des Kommunalabgabengesetzes erlassen. Der Tourismusbeitrag dient neben dem Gästebeitrag der Abgeltung der von der Gemeinde für die Förderung des Tourismusverkehrs gemachten Aufwendungen.
Notwendige Unterlagen
Abgabe Umsatzzahlen/Mieteinnahmen Tourismusbeitrag ab 2027
Die beitragspflichtige Tätigkeit ist innerhalb eines Monats
nach Aufnahme anzuzeigen.
Jede(r) Beitragspflichtige hat die zur Berechnung des Beitrages
erforderlichen Angaben bis zum 31.03. des auf das Veranlagungsjahr
folgende Jahr der Gemeinde Dornum mitzuteilen.
Auf Anforderung sind der Gemeinde geeignete Nachweise vorzulegen.
§ 6 Absatz 1 Tourismusbeitragssatzung
Hier: Satzung
Ansprechpartner
Fachbereich II - Finanzwesen
Herr Harald Coordes
Raum 14, 1. OG, Altbau
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum
(04933) 9189-33
(04933) 9189-89
Erklärungsbogen Tourismusbeitrag 2025
Online-Erklärungsbogen Tourismusbeitrag (bevorzugt)