Tourismusbeitrag/Umsätze bis zum 31.03. Folgejahr einreichen

Allgemeine Informationen

Der Tourismusbeitrag  von den selbstständig tätigen, natürlichen und juristischen Personen, offenen Handelsgesellschaften und den Kommanditgesellschaften, denen durch den Tourismus unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist die Tourismusbeitragssatzung der Gemeinde. Diese wird auf Basis des Kommunalabgabengesetzes erlassen. Der Tourismusbeitrag dient neben dem Gästebeitrag der Abgeltung der von der Gemeinde für die Förderung des Tourismusverkehrs gemachten Aufwendungen.

 

Notwendige Unterlagen

Abgabe Umsatzzahlen/Mieteinnahmen Tourismusbeitrag ab 2027

Die beitragspflichtige Tätigkeit ist innerhalb eines Monats
nach Aufnahme anzuzeigen.

Jede(r) Beitragspflichtige hat die zur Berechnung des Beitrages 

erforderlichen Angaben bis zum 31.03. des auf das Veranlagungsjahr 

folgende Jahr der Gemeinde Dornum mitzuteilen.

Auf Anforderung sind der Gemeinde geeignete Nachweise vorzulegen.

§ 6 Absatz 1 Tourismusbeitragssatzung

 

Hier: Satzung

Ansprechpartner


Fachbereich II - Finanzwesen



Herr Harald Coordes
Raum 14, 1. OG, Altbau
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum
Telefon (04933) 9189-33
Telefax (04933) 9189-89

Formulare

i
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).