Straßenbeleuchtung (zusätzliche Beleuchtungszeiten)

Allgemeine Informationen

Die Straßenbeleuchtung kann auf Antrag länger als 23:00 Uhr
geschaltet werden.
Pro angefangene Beleuchtungsstunde ist ein Betrag von
20 € vorab an die Gemeinde zu entrichten.


Antrag auf Verlängerung der Beleuchtungszeiten: Hier

Ansprechpartner