Steuern, Stundung
Allgemeine Informationen
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist ein Hinausschieben des Fälligkeitstermins einer öffentlichen Forderung (z.B. Steuern, Abgaben) möglich (die sogenannte Stundung).
Für die Dauer einer gewährten Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis werden in der Regel Zinsen erhoben.
Hier: Vordruck Stundungsantrag
Ihre Finanzabteilung
Ansprechpartner
Fachbereich II - Finanzwesen
Frau Bianca Arends
Raum 14, 1. OG, Altbau
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum
(04933) 9189-36
(04933) 9189-89
Herr Harald Coordes
Raum 14, 1. OG, Altbau
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum
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Formulare
iAnmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
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Stundungsantrag