Steuern, Stundung

Allgemeine Informationen

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist ein Hinausschieben des Fälligkeitstermins einer öffentlichen Forderung (z.B. Steuern, Abgaben) möglich (die sogenannte Stundung).

Für die Dauer einer gewährten Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis werden in der Regel Zinsen erhoben.

Hier: Vordruck Stundungsantrag

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Fachbereich II - Finanzwesen



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