Sperrzeitregelung
Allgemeine Informationen
Nach derzeitiger Rechtslage beginnt die Sperrzeit für die Schank- und Speisewirtschaft sowie für öffentliche Vergnügungsstätten um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr (sog. Putzstunde für Reinigungskräfte).
Nach derzeitiger Rechtslage beginnt die Sperrzeit für die Schank- und Speisewirtschaft sowie für öffentliche Vergnügungsstätten um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr (sog. Putzstunde für Reinigungskräfte).