Sperrzeitregelung

Allgemeine Informationen

Nach derzeitiger Rechtslage beginnt die Sperrzeit für die Schank- und Speisewirtschaft sowie für öffentliche Vergnügungsstätten um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr (sog. Putzstunde für Reinigungskräfte).

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