Osterfeuer

Allgemeine Informationen

Brauchtumsfeuer/Osterfeuer 

Das Feuer darf ab 16.00 und abgebrannt werden. Das Osterfeuer muss bis Mitternacht erloschen sein. Ein mehrere Tage dahin schwelendes Feuer ist mit dem Brauchtum nicht vereinbar.

 

Das Ordnungsamt weist daraufhin, dass ein Brauchtumsfeuer anzumelden ist.

Die Anmeldung kann über das Online-Formular vorgenommen werden.

 

Ein Formular zum Ausdrucken und das Merkblatt finden Sie unten. 

 

Eine Anmeldung ist erforderlich. Es darf nur Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden, nicht jedoch Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen, Altöl oder sonstige Abfälle.

 

Ansprechpartner

Formulare

i
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Merkblätter

i
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).