Lärmschutz

Allgemeine Informationen

Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.

 

Grundlage: Bundesimmissionsschutzgesetz

Ansprechpartner


Fachbereich I - Haupt-/Ordnungsamt



Frau Sabrina de Vries
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