Hundesteuer
Allgemeine Informationen
Die Hundesteuer wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben und ist eine direkte Steuer, da Steuerträger und Steuerpflichtiger der Hundehalter ist. Jede(r) HundehalterIn ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt bei der Gemeinde anzumelden. Bei Zuzug einer Hundehalterin oder eines Hundehalters muss die Anmeldung ebenfalls innerhalb von zwei Wochen vorgenommen werden. Näheres (z.B. auch die Höhe der Steuersätze) ist der Hundesteuersatzung der Gemeinde Dornum zu entnehmen. Bei Abmeldung des Hundes muss die für den Hund ausgegebene Steuermarke zurückgegeben werden.
Informationen zur Hundesteuer
Niedersachsens neues Hundegesetz
Das neue Hungesetz ist am 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Kernregelungen:
Chip-Pflicht für Hunde
Seit dem 1. Juli 2011 müssen alle Hunde in Niedersachsen gechippt werden. Die Kennzeichnung wird
durch einen Tierarzt vorgenommen und ist auch für ältere Hunde ungefährlich. Die Chip-Nummer ist
bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen.
Hunde-Haftpflichtversicherung
Seit dem 1. Juli 2011 müssen Hundehalter den Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung (ab dem siebten Lebensmonat) nachweisen. Sie soll sicherstellen, dass Opfer von Beißattacken künftig nicht mehr auf ihren Kosten sitzen bleiben. Die Mindestdeckungssumme beträg 500.000 € für Personenschäden und
250.000 € für Sachschäden. Die Police der Vesicherung ist bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen.
Sachkunde-Nachweis (Hundeführerschein)
Ab 1. Juli 2013 müssen alle Hundebesitzer in Niedersachsen einen Sachkunde-Nachweis, den sogenannten Hundeführerschein, vorlegen. Er wird durch eine Prüfung erworben, die anerkannte Vereine, Hundeschulen und Hundetrainer abnehmen. Ausgenommen von der Regelung sind Jäger und Tierärzte. Wer schon mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten hat und das über die Hundesteuer nachweisen kann, ist auch von der Regelung befreit.
Gefährliche Hunde
Seit dem 1. Juli 2011 sollen Fachbehörden die Gefährlichkeit von Hunden beurteilen. Als gefährlich eingeschätzte Tiere dürfen nur nach Erlaubnis und unter strengen Auflagen gehalten werden. Für sie gilt genereller Maulkorb- und Leinenzwang. Psychisch erkrankte und drogenabhängige Menschen dürfen keine gefährlichen Hunde halten.
Hunderegister
Jeder Halter muss sein Tier beim Hunderegister Niedersachsen anmelden.
Die Registrierung wird durch die Kommunale Systemhaus Niedersachsen
GmbH im Auftrag des Landes Niedersachsen erledigt und ist gebührenpflichtig.
Die Registrierung kann vorgenommen werden unter das
hunderegister oder über das
KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH
Elsässer Str. 66
26121 Oldenburg
Telefon: 0441 390 10 400
Die Gemeinde Dornum kann bei gegebenem Anlass kontrollieren, ob die geforderten Pflichten erfüllt sind.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden kann.
Weiterführende Informationen zum Nds. Hundegesetz finden Sie in nachfolgenden Links |
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Hier: Hunderegister-Flyer
Hier: Infos und Registrierung
Hundeanmeldung
Hundesteuersatzung (Auszug)
Niedersächsisches Hundesteuergesetz
Ansprechpartner
Amt II - Finanzwesen
Frau Bianca Arends
Zimmer 9, 1 OG
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum (04933) 9189-36
(04933) 9189-89