Haushaltspläne
Allgemeine Informationen
Der Haushaltsplan beinhaltet alle für das nächste Haushaltsjahr die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts veranschlagten Erträge und Aufwendungen (Doppik) sowie Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und Stellen aller Verwaltungen sowie spezifische Haushaltsvermerke.
Bei deutschen Gebietskörperschaften spricht man von einem Gemeindehaushalt, Kreishaushalt, Landeshaushalt, Bundeshaushalt oder Staatshaushalt.
Die Haushaltspläne finden Sie hier.
Ansprechpartner
Fachbereich II - Finanzwesen
Frau Doris Schumann
Raum 12, 1. OG, Altbau
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(04933) 9189-89