Gaststättengesetz

Allgemeine Informationen

Am 01.01.2012 ist das neue Niedersächsische Gaststättengesetz (NGastG) in Kraft getreten. Die bisher geltende Erlaubnispflicht wird durch  eine Anzeigepflicht ersetzt und das kosten- und zeitintensive Konzessionsverfahren entfällt.


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Siehe auch unter: Gewerbeangelegenheiten

Ansprechpartner


Fachbereich I - Haupt-/Ordnungsamt



Frau Daniela Theesfeld
Raum 07, EG, Neubau
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum
Telefon (04933) 9189-17
Telefax (04933) 9189-89