Jahresgästebeitrag
Allgemeine Informationen
Als Zahlungsnachweis wird eine Gästekarte/Jahresgästekarte (Nordsee-ServiceCard) ausgegeben, die den Vor- und Zunamen, das Alter, den Tag der Ankunft und der (voraussichtlichen) Abreise des Beitragspflichtigen sowie die Unterschrift des Vermieters enthält.
Für Zweitwohnungsinhaber und Dauerbenutzer von Campingplätzen und ihre jeweiligen Familienangehörigen wird als Zahlungsnachweis eine Jahresgästekarte (Nordsee-ServiceCard) in Form einer Dauerkarte (Plastikkarte) ausgegeben, die den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum und eine intern vergebene Personenkennziffer (PKZ) enthält.
Die Jahresgästekarte kann auf Wunsch mit einem Lichtbild versehen werden. Sollte kein Lichtbild verwendet werden, wird sie nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis anerkannt.
Rechtsgrundlagen
- Gästebeitragssatzung (Auszug)
- Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Dornum (Gästebeitragssatzung)
§§ 4 und 10 des Niedersächsischen Kommunal -abgabengesetzes (NKAG)
Ansprechpartner
Fachbereich II - Finanzwesen
Herr Harald Coordes
Raum 14, 1. OG, Altbau
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum
(04933) 9189-33
(04933) 9189-89
Frau Bianca Arends
Raum 14, 1. OG, Altbau
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum
(04933) 9189-36
(04933) 9189-89
Online-Antrag Ausstellung von Jahresgästekarte/-n
Datenschutzinformationen (Jahres)-Gästebeitrag